STRÖSSER
Fachanwalt für
Bau- und
Architektenrecht
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Öffentliches Baurecht
Für die Umsetzung fast aller Bauvorhaben ist das öffentliche Baurecht die Grundlage. Meine Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet umfasst das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht unter Berücksichtigung aller Problemstellungen. Hierzu gehören die Verhandlungen mit Behörden und Dritten, wie z.B. Nachbarn. Die frühzeitige, umfassende baurechtliche Unterstützung, gerade in dieser Bauphase, ermöglicht Ihnen einen ungestörten Verlauf.
Der folgende Querschnitt zeigt Ihnen, welche Fragestellungen das öffentliche Baurecht ausmachen:
• Baugenehmigungsverfahren,
• Öffentliches Erschließungs- und Beitragsrecht,
• Vergaberecht.