STRÖSSER
Fachanwalt für
Bau- und
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Bauträgerrecht
Der Bauträgervertrag sieht die schlüsselfertige Errichtung der Immobilie oder des Wohnungseigentums sowie deren Übereignung auf einem Baugrundstück vor. Hierzu bedarf es umfassender Beratungsleistungen bei
• Generalunternehmerverträgen,
• Generalübernehmerverträgen,
• Bauträgerkaufverträgen.
Typische Konfliktfelder liegen bei
• Vergütungsfragen,
• Leistungspflichten des Bauträgers,
• Abnahmen und Eigenleistungen.