STRÖSSER
Fachanwalt für
Bau- und
Architektenrecht
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Rechtsanwalt Patrick Strösser hilft Ihnen als Ihr Partner: Anruf unter 02103 /395680
Architektenrecht
Umfangreichere Bauvorhaben bedürfen der Beteiligung von Architekten und Sonderfachleuten. Auf diesem Gebiet erbringe ich für Sie folgende Tätigkeiten:
• Beratung im Architektenvertragsrecht,
• Urheberschutz des Architekten,
• Hilfeleistung im Architektenhaftungsrecht,
• Verhandlungen bei Vergütungsfragen,
• Beistand im Projektsteuerungsvertragsrecht